Mädchen auf der Flucht werden zur Ware: Von reichen Männern “gekauft”, verlassen sie ihre Familien und enden allein und isoliert in einem fremden Land. Menschenrechtsorganisationen machen seit Längerem auf das Problem der Kinderehen aufmerksam. Nun will die Politik reagieren.
Mit gerade einmal 14 Jahren wurde eine junge Syrerin mit ihrem sechs Jahre älteren Cousin verheiratet. Beide flohen gemeinsam nach Deutschland. Als das Jugendamt einen Vormund für das Mädchen bestimmen wollte, wehrte sich ihr Ehemann dagegen. Das Oberlandesgerichts Bamberg gab dem jungen Mann Recht und erklärte die Ehe der beiden als wirksam.
Der Fall aus Aschaffenburg hat eine breite Diskussion über das Problem der sogenannten Kinderehen entfacht. Die Politik will nun möglichst bald einheitliche Regeln finden. Seit dem Beginn der Flüchtlingskrise ist auch in Deutschland die Zahl der minderjährigen Eheleute stark gestiegen. Genaue Zahlen darüber gäbe es bisher aber nicht, sagt Myria Böhmecke, Referentin bei Terre des Femmes. “Aber wir wissen von Menschen, die in der Flüchtlingsarbeit aktiv sind, dass die Fälle zugenommen haben.” Nach ihrer Einschätzung ist davon auszugehen, dass sich bereits mehrere hundert minderjährige Ehefrauen in Deutschland aufhalten.
Handel mit jungen Mädchen nimmt zu
Die Menschenrechtsorganisation übt scharfe Kritik an der Entscheidung des Oberlandesgerichts Bamberg: “Wir sind schockiert, dass das Urteil mit solch einer Begründung aufgehoben werden kann. Gegen den Rat des Jugendamtes, das deutlich gesagt hat, dass das Mädchen mit 14 Jahren noch nicht bereit ist, die Folgen einer solchen Ehe einzuschätzen”, sagt Böhmecke im Gespräch mit dem stern. Man lehne nicht grundsätzlich ab, dass eine minderjährige Verheiratete bei ihrem Mann lebe. Doch die Ehe einer unter 16-Jährigen dürfe auf keinen Fall anerkannt werden.
Seit Beginn der Flüchtlingskrise ist die Anzahl der jungen Mädchen, die bereits im Teenageralter verheiratet werden, rapide angestiegen. Wie Zahlen, die von den SOS Kinderdörfern erhoben wurden, belegen, waren vor dem Ausbruch des Krieges und der Flüchtlingskrise 13 Prozent der syrischen Mädchen bei ihrer Hochzeit jünger als 18 Jahre. Nun sind es bereits mehr als 51 Prozent. Vor allem in Flüchtlingscamps in Jordanien, im Libanon, dem Irak und in der Türkei hat sich die Zahl der Kinderehen stark erhöht.
Ein Weg in die Kinderehe – der Heiratsmarkt Flüchtlingslager
Dieser Anstieg ist durch verschiedene Faktoren zu erklären. Mädchen sind in Krisenzeiten oft besonders gefährdet, durch die frühe Heirat hoffen die Eltern, ihre Töchter vor körperlichem Schaden und einem Verlust der Ehre zu bewahren. Laut Terre des Femmes kommt es in den Flüchtlingslagern im Ausland inzwischen zu einem wahren Heiratshandel. Reiche Männer aus den Nachbarländern würden in die Camps reisen und den Familien Geld für eine Hochzeit mit ihren Töchtern bieten. Oft würden die Eltern in dem guten Glauben handeln, ihre Tochter durch die Heirat mit einem älteren und wohlhabenden Mann zu schützen – gerade wenn der Familie nach einer langen Flucht das Geld ausgehe. So spielt auch Armut eine immer größere Rolle.
Doch meist sind die Folgen einer Kinderehe verheerend: Viele Mädchen brechen die Schule ab, erhalten keine Ausbildung und werden von ihren Familien und ihren Freunden isoliert. Kommt es in der Ehe zu Gewalt oder Misshandlungen, gibt es meist niemanden, an den sie sich wenden können. Viele der jungen Mädchen müssen ihre Zukunftsträume begraben und gründen stattdessen schon sehr früh eine Familie.
Rettung vor der Isolation
Terre des Femmes stellt deutliche Forderungen an die Politik: “Eine im Ausland geschlossene Ehe, bei deren Schließung einer der Partner minderjährig war, darf in Deutschland nicht anerkannt werden. Auch plädieren wir dafür, dass das Mindestalter für eine Hochzeit immer bei 18 Jahren liegt. Die bisherigen Ausnahmen müssen gestrichen werden”, sagt Böhmecke. Laut Bundesgesetzbuch darf im Ausnahmefall auch eine 16-Jährige heiraten – wenn der Partner mindestens 18 Jahre alt ist.
Außerdem setzt sich die Menschenrechtsorganisation dafür ein, dass der Ehegattennachzug von ausländischen Partnern nur möglich ist, wenn beide volljährig sind. Zwar ist das auch bisher schon so geregelt, doch “es werden in diesem Punkt immer wieder Ausnahmen gemacht”, betont Böhmecke. Bei einem konsequenten Einsatz gegen Kinderehen dürfe das nicht sein. Denn gerade der Nachzug minderjähriger Ehepartner beherberge eine große Gefahr: Da die Einreise der Frauen meist privat organisiert werde, erfahren die Behörden oft gar nichts von der Existenz der Mädchen. In diesen Fällen ist der Ehemann die einzige Bezugsperson. Dem Mädchen ist es so – ohne Sprachkenntnisse, alleine in einem fremden Land – nicht möglich, aus der Zwangsehe zu entkommen.