Einigungspunkte zwischen dem Finanzministerium, der Banque du Liban und der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft in der heutigen Sitzung.

1- Die Zentralbank stellt dem Regierungskommissar spätestens am Freitag, den 09.04.2021, eine aktualisierte Liste mit Informationen zur Verfügung und legt die Dokumente fest, die länger als Ende April dieses Jahres vorbereitet werden müssen.

2- Die Zentralbank sammelt die erforderlichen Dokumente, um dem Regierungskommissar zur Verfügung zu stehen, sofern sie bei erneuter Aktivierung des Vertrags mit A & M geliefert werden.

Es wurde vereinbart, die Kommunikation fortzusetzen, um die Strafprüfungsakte wieder zu aktivieren und den fortschreitenden Fortschritt zu bewerten.