Das Generalsekretariat des Zentralrats der Banque du Liban gab folgende Erklärung ab: 1- Am 13.10.2020 erhielt der Finanzminister über den Regierungskommissar seine Antworten auf die Liste der von Alvarez und Marsal gemäß den zu diesem Zeitpunkt geltenden Gesetzen verlangten Informationen.
2- Am 29. Dezember 2020 wurde das Gesetz Nr. 200 erlassen, wonach die Bestimmungen des am 09.03.1956 erlassenen Bankgeheimnisgesetzes für einen Zeitraum von einem Jahr ausgesetzt wurden.
3- In Umsetzung des oben genannten Gesetzes Nr. 200 bestätigte die Banque du Liban durch zwei getrennte Entscheidungen des Zentralrats vom 02.10.2021 und 24.3.2021 ihre uneingeschränkte Bereitschaft, uneingeschränkt und positiv mit Alvarez zusammenzuarbeiten und Marsal für die Ausführung der ihm zuzuweisenden Aufgaben.
4- Am 06.04.2021 fand in Anwesenheit von Vertretern des Finanzministeriums, der Banque du Liban, der Alvarez Company, Marsal und der Anwaltskanzlei Cleary Gottlieb ein virtuelles Treffen statt.
5- Auf der Grundlage des Beschlusses des Zentralrates, der ausnahmsweise am 09.04.2021 einberufen wurde, wurde dem Regierungskommissar der Banque du Liban die Liste der von Alvarez und Marsal bereitgestellten Informationen übergeben, nachdem sie aktualisiert worden waren, um die Verfügbarkeit von zu bestätigen die Informationen, die das vorgenannte Unternehmen angefordert hat, um sie dem Finanzminister zu übermitteln