Mädchen versteigerte sich im Netz: Jetzt spricht der Betreiber
Ein 8-jähriges Mädchen soll sich in Nordrhein-Westfalen (Deutschland) selbst auf der Verkaufsplattform “Shpock” zum Kauf angeboten haben. Die Auktion stand bei knapp 46.000 US-Dollar bevor ein Mann die Polizei verständigte und die Anzeige gelöscht wurde. Nun gibt es ein Statement von den Betreibern.
Ohne dem Wissen ihrer Eltern soll sich ein kleines Mädchen selbst im Internet versteigert haben. Auf dem Verkaufsportal “Shpock” wurde der Preis für die 8-Jährige auf rund 46.000 US-Dollar (circa 43.000 Euro) angegeben. Ein Mann, der das Inserat bekemerkte, alarmierte die Polizei. Die Exekutive beschlagnahmte daraufhin die Laptops sowie die Handys der Familie, die seit zwei Jahren in Deutschland wohnt und aus dem Libanon kommen soll. Die Anzeige wurde mittlerweile wieder von dem Verkaufsportal “Shpock” gelöscht.
Ist der Kinderschutz im Internet ausreichend?
Ja, er ist ausreichend. Die Eltern müssen einfach mehr darauf achten, was ihre Kinder im Internet machen.
Nein, der Kinderschutz ist nicht ausreichend. Im Internet ist es nötig die Kinder stärker zu schützen.
Stellungnahme von “Shpock”
Nun gibt es auch eine offizielle Stellungnahme des Portals. In dem Schreiben, das “HEUTE” vorliegt, heißt es, dass “derartige Inserate natürlich verboten sind.” Weiters wird in dem Statement auch darauf hingewiesen, dass das Inserat sofort offline genommen und der Account des Users gesperrt wurde. Zudem kooperiere man eng mit den Behörden.
Interessant ist vor allem jener Aspekt, dass es bei dem Inserat des Mädchens “keinerlei Angebote anderer User” gab. “Bei dem Preis von 45.448 US-Dollar handelt es sich um den vom User selbst gewählten Angebotspres”, heißt es in der Stellungnahme.
Das dürfte vor allem das Interesse der Ermittler wecken. Denn laut den Aussagen des Mädchens soll sie die Anzeige ganz alleine aufgegeben haben. Nun stellt sich natürlich die berechtigte Frage, wie eine erst 8-Jährige ein solches Inserat ohne fremde Hilfe online stellen kann und vor allem ohne dem Wissen ihrer Eltern. Die Polizei hat die Ermittlungen jedenfalls aufgenommen.